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Entgeltgrenzen:

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung für das Jahr 2011 beträgt 44.550 € (monatlich 3.712,50 €). Dieser Betrag ist maximal bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen, selbst wenn die tatsächlichen Einkünfte höher sind. Die Mindestbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung wurde auf monatlich 1.916,25€ angepasst. Dieser Betrag ist bei der Beitragsberechnung mindestens zu Grunde zu legen (selbst wenn die tatsächlichen Einkünfte niedriger sind). Überschreiten Ihre monatlichen Einnahmen diese Mindestbeitragsbemessungsgrenze, berechnen wir die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihren tatsächlichen Einnahmen (bis maximal 3.712,50 €).

In bestimmten Fällen (außergewöhnliche Belastungen, geringfügige Selbstständigkeit, Bezug eines Gründungszuschusses) kann von dieser Mindestbemessungsgrenze abgesehen werden. Gern berät Sie unser Versicherungsservice ausführlich zu diesem Thema.

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