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Rentenantragsteller

Allgemeines

Aufgrund Ihres Antrags auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung – zum Beispiel wegen Alters oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – werden Sie unter folgenden Voraussetzungen Mitglied unserer BKK Scheufelen. 

Versicherung/Vorraussetzungen

Ihr gesamtes Erwerbsleben (von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zum Tag des Rentenantrags) wird in zwei Hälften geteilt. In der zweiten Hälfte sind mindestens 90 Prozent dieses Zeitraums mit einer Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu belegen, dann tritt die Krankenversicherung der Rentner (KvdR) ein. 

Angerechnet werden hierbei insbesondere die Zeiten einer Pflichtversicherung als Arbeitnehmer oder als freiwilliges Mitglied, wie auch die Zeiten einer beitragsfreien Familienversicherung. 

Beiträge/Beitragszahlung

Sollten Sie dem Grunde nach Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung haben (z. B. durch den Ehegatten), werden Sie als Rentenantragsteller beitragsfrei versichert. 

Sollten Sie keinen Anspruch auf eine Familienversicherung haben, müssen Sie die Beiträge leider selbst tragen. Diese werden aus Ihrem Einkommen, jedoch aus mindestens 851,67 € (Mindestgrenze für 2011) mit dem ermäßigten Beitragssatz (14,6 % + jeweils Sonderbeitrag von 0,9 %) berechnet.

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