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Krankenversicherung der Rentner

Allgemeines 

Wenn Ihre Rente bewilligt wurde, Sie in keinem Beschäftigungsverhältnis mehr stehen und Sie die Vorversicherungszeit erfüllt haben, können Sie ab Beginn der Rente in der KvdR versichert werden.


Beiträge/Beitragszahlung
 

Die Beiträge aus der Rente werden aus dem allgemeinen Beitragssatz 14,6 %berechnet und jeweils zur Hälfte von Ihnen und dem Rentenversicherungsträger (der Sonderbeitrag von 0,9 % ist von Ihnen alleine zu tragen), wobei er Ihren Anteil einbehält und an uns abführt. 

Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist alleine zu tragen. 


Was muss ich beachten?
 

Sollte der Beginn Ihrer Rente vor dem Rentenantragsdatum liegen, können Sie erst ab Beginn des Rentenantrags in der KvdR versichert werden.

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Höchste Liquidität