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Freiwillig versicherte Rentner

Versicherung/Vorraussetzungen 

Wird die notwendige Vorversicherungszeit nicht erfüllt, können Sie sich bei uns als freiwilliges Mitglied versichern, sofern Sie unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der letzten Pflichtversicherung (zum Beispiel Berufstätigkeit) mindestens zwölf Monate oder in den letzten fünf Jahren 24 Monate bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren. 

Beiträge/Beitragszahlung 

Zur Berechnung werden alle Ihre Einkünfte herangezogen. Für die Rente und ggf. Versorgungsbezüge wird der allgemeine Beitragssatz und für sonstige Einnahmen (zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Zinseinkünfte) der ermäßigte Beitragssatz zugrunde gelegt. 

Die Beiträge werden grundsätzlich von Ihnen selbst getragen, Sie können jedoch einen Beitragszuschuss beim Rentenversicherungsträger beantragen.

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Höchste Liquidität