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Bei uns sind Sie mit Ihrer Familie gut abgesichert

Für eine Familie nimmt die Absicherung im Krankheitsfall einen sehr hohen Stellenwert ein. Die BKK Scheufelen begleitet Sie und Ihre Familie durch alle Besonderheiten des Lebens und bietet Ihnen speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Leistungen und Angebote an.

Auf dieser Seiten finden Sie wertvolle Informationen zu unserem umfassenden Schutz für Ihre Familie.

Familienversicherung

Voraussetzungen für eine kostenfreie Familienversicherung:

Die Familienversicherung besteht für den Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und die Kinder. Als Kinder gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält sowie Pflegekinder, wenn die Pflege nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

Kinder sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres familienversichert. Darüber hinaus ist eine Verlängerung der Familienversicherung möglich und zwar bis

  • zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn das Kind nicht beschäftigt oder selbstständig tätig ist
  • zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales oder ein ökologisches Jahr oder einen europäischen Freiwilligendienst ableistet. Wird die Schul-  oder Berufsausbildung durch Grundwehr- bzw. Zivildienst unterbrochen oder verzögert, verlängert sich die Familienversicherung um diesen Zeitraum.

Bei Kindern, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, besteht die Familienversicherung ohne Altersgrenze. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Behinderung während einer bereits bestehenden Familienversicherung eingetreten ist. Für die Verlängerung der Familienversicherung reichen Sie bitte jeweils entsprechende Bescheinigungen bei Ihrer BKK Scheufelen ein.

Voraussetzung für die Familienversicherung ist außerdem, dass der Familienangehörige kein Gesamteinkommen hat, dass den Betrag von monatlich 375,- € übersteigt. Bei der Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung erhöht sich diese Einkommensgrenze auf 400,- €. (Geringfügigkeitsgrenze = gültig).

Wenn der Ehegatte privat versichert ist, kann In bestimmten Fällen keine kostenfreie Familienversicherung durchgeführt werden. Gern beraten wir Sie telefonisch zu diesem Thema.

Antrag zur kostenfreien Familienversicherung

Starke Leistungen

Von der Schwangerschaft bis zur Geburt rundum gut versorgt

Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen wir z. B. Haushaltshilfe, Mutterschaftsgeld, Hebammenhilfe und Pflege in einer Entbindungsklinik, bieten wir Ihnen zahlreiche Mehrleistungen, wie z. B.:

Wir begleiten Ihre Schwangerschaft mit unserem „Baby-Care-Programm“

In Zusammenarbeit mit niedergelassenen Frauenärzten, Kinder- und Jugendärzten, Hebammen und Gesundheitsforschern wurde von führenden Gynäkologen Deutschlands das Vorsorgeprogramm Baby-Care entwickelt. Dieses Vorsorgeprogramm dient der Vermeidung einer Frühgeburt und wird vom Berufsverband der Frauenärzte in Deutschland empfohlen.

<< Hier erhalten Sie weitere Informationen über "Baby-Care" >>

 

„Hallo Baby“ –Programm zur Vermeidung von Frühgeburten

Dieses Programm dient ebenfalls zur Vermeidung einer Frühgeburt. Ihr Frauenarzt klärt Sie über individuelle Risikofaktoren auf und Sie erhalten umfangreiches Informationsmaterial zu Schwangerschaft und Geburt. Testhandschuhe zur pH-Wertmessung erhalten Sie ebenfalls.

 

Die Kinder werden größer – Wir begleiten Sie auch in dieser Lebensphase

Die Familie wächst und die familiären Anforderungen werden komplexer. Die BKK Scheufelen bieten Ihnen deshalb erneut eine bestmögliche Versorgung. Sollten Sie Kinderkrankengeld, oder eine Unterstützung im Haushalt benötigen, können Sie auf uns zählen. Auch in Fragen zur kieferorthopädischen Behandlung sind wir der richtige Ansprechpartner.

 

Doch wir bieten Ihnen natürlich mehr als nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Speziell für Familien haben wir ein eigenes Bonusprogramm (unseren Familybonus) entwickelt und ein Kinderhausarztmodell eingeführt.

Eine kurze Erläuterung zu unseren Familienmehrleistungen:

 

Family-Bonus

Sie nehmen unsere kostenfreien Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung in Anspruch und sind sportlich aktiv – dann belohnen wir Sie mit Bargeldprämien. Bei unserem Familybonus erhalten Sie für Ihr erstes Kind 50,- €, für Ihr zweites Kind 75,- € und für jedes weitere Kind 100,- €. So erhält z. B. eine Familie mit drei Kindern (bis 18 Jahre) jährlich eine Prämie von 225,- €. Wenn Sie an diesen Tarifen teilnehmen, genießen Sie zusätzlich den Schutz einer kostenfreien privaten Auslandsreisekrankenversicherung.

Zu der Teilnahmeerklärung und den Tarifbedingungen gelangen Sie hier:

<< weitere Informationen über unsere Bonusprogramme >>

Kinderhausarztmodell „BKK starke Kids“

Für eine bessere Vorsorge Ihres Kindes bieten wir Ihnen zwei zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Die U 10 (Grundschulcheck) ist für Kinder im 7. bis 8.  Lebensjahr gedacht. Und die U 11 (Schülercheck) ist für Kinder im 9. bis 10. Lebensjahr gedacht. Für diese Altersstufen sieht der Gesetzgeber zur Zeit keine spezielle Untersuchung vor.

<< weitere Informationen über das Kinderhausarztmodell >>

 

Weitere Leistungen zum Thema Familie finden Sie hier:

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