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Sie sind hier: Top-Versicherung » Mitglied werden Sie möchten Mitglied bei der BKK Scheufelen werden?Hier können Sie online den Mitgliedsantrag ausfüllenBitte drucken Sie anschließend das Formular aus und senden uns dieses unterschrieben zu. Vielen Dank für Ihre Mühe! Die Daten werden über eine verschlüsselte Verbindung an uns übermittelt. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz.Bitte beachten Sie dass für den Online-Mitgliedsantrag auf Ihrem PC der Adobe Reader installiert sein muss. Bei anderen PDF-Readern kann es zu Problemen beim Ausdrucken des Antrags kommen. Wenn Sie nicht gleich online Mitglied werden möchten, so können Sie hier auch die Anträge im PDF Format herunterladen oder auch ausdrucken:
So funktioniert der KrankenkassenwechselSchritt 1: Kündigung der Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse> Ordentliche Kündigung Wenn die Mitgliedschaft bei der jetzigen Krankenkasse bereits länger als 18 Monate besteht, kann diese jederzeit zum Ende des übernächsten Kalendermonates gekündigt werden. Wir empfehlen die Kündigung per Einschreiben (mit Rückschein) oder per Fax (mit Sendebericht) zu senden. Beispiel: Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse am 15.04.2010. Die Kündigung wird zum 30.06.2010 wirksam (letzter Tag der Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse). > Sonderkündigungsrecht (seit 01.01.2009) Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag erheben, falls die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen. Wenn sie gut wirtschaften, werden sie Überschüsse als Prämie an ihre Versicherten auszahlen. Falls der Zusatzbetrag steigt oder die Prämie sinkt, erhalten Sie zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Laut Gesetz kann der Versicherte dann bis zur ersten Fälligkeit seine Mitgliedschaft kündigen. Bei einem fristgerechten Wechsel zur neuen Krankenkasse, entfällt für Sie insoweit die Erhöhung oder Minderung in der bisherigen Krankenkasse. Beispiel: Bisherige Krankenkasse erhebt ab 01.04.2010 einen Zusatzbeitrag von Ihren Versicherten. Die Kündigung erfolgt am 15.04.2010. Die Kündigung wird somit zum 30.06.2010 wirksam. Der Zusatzbeitrag ist nicht zu leisten. Schritt 2: Kündigungsbestätigung der bisherigen KrankenkasseDie bisherige Krankenkasse ist kraft Gesetz verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Kündigungsbestätigung auszustellen
Schritt 3: Einreichung der Kündigungsbestätigung und AufnahmeantragDen möglichst vollständig und gut leserlich ergänzten Aufnahmeantrag zusammen mit der Kündigungsbestätigung können Sie entweder per Post an die BKK Scheufelen, Schöllkopfstr. 120, 73230 Kirchheim/Teck oder per Fax an folgende Nummer: 07021 / 89 – 2797 senden. Sollen Familienangehörige beitragsfrei mitversichert werden, können Sie den Antrag zur Familienversicherung ebenfalls an die oben genannte Adresse senden. Schritt 4: MitgliedsbescheinigungNachdem uns alle erforderlichen Wechselunterlagen vorliegen, erhalten Sie von uns eine Aufnahmebestätigung (Mitgliedsbescheinigung) übersandt. Wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, bitten wir Sie eine Mitgliedsbescheinigung bei Ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Andere versicherte Personen (zum Beispiel Studenten, Selbstständige, Arbeitslose) bitten wir die Mitgliedsbescheinigung an die jeweils zuständige Meldestelle zu übersenden (zum Beispiel Immatrikulationsstelle, der bisherigen Krankenkasse oder der Arbeitsagentur). Damit der Kassenwechsel möglichst reibungslos funktioniert, empfehlen wir grundsätzlich, die erforderlichen Unterlagen spätestens 3 Wochen vor dem eigentlichen Wechseldatum bei uns einzureichen. Sie erhalten dann ungefähr 2 Wochen vor Mitgliedschaftsbeginn die neue Krankenversichertenkarte(n) von uns per Post zugesandt. |
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BKK Scheufelen Schöllkopfstr. 120 73230 Kirchheim / Teck | 24h-Hotline: 0800 2552965 (kostenfrei) |