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Sie sind hier: Top-Leistungen » Sie sind hier: Wahltarife » Sie sind hier: Prämien-Wahltarife » Leistungsverzicht Wahltarif LeistungsverzichtTarifbedingungen Leistungsverzicht Ablauf: Der Versicherte unterschreibt die Teilnahmeerklärung (Beginn ist frühestens der Erste des folgenden Kalendermonats). Nach Ablauf des Jahres wird geprüft, ob der Versicherte und die familienversicherten Angehörigen die von uns genannten Leistungen zu Lasten der BKK Scheufelen in Anspruch genommen haben. Wenn die unten genannten Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden, erhält der Versicherte eine Prämie in Höhe von 150,- €. Wenn der Versicherte und die familienversicherten Angehörigen die genannten Leistungen in Anspruch genommen haben, erfolgt die Anrechnung dieser Leistungsausgaben in tatsächlicher Höhe bis zu einem Selbstbehalt von 300,- €. Die Zahlung der Prämie erfolgt im Laufe des dritten Quartals für das abgelaufene Kalenderjahr. Teilnahme: Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der BKK Scheufelen. Mitglieder deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden, sowie Mitglieder die bereits einen anderen Selbstbehaltwahltarif oder einen Wahltarif zur Prämienzahlung für Nichtinanspruchnahme von Leistungen gewählt haben, können den Wahltarif nicht wählen. Zur Erklärung der Teilnahme unterschreiben Sie bitte den Teilnahmecoupon. Die Teilnahme beginnt mit dem oben genannten Datum. Wie erhalten unsere Mitglieder eine Prämienzahlung im Wahltarif Leistungsverzicht? Mitglieder können für sich und ihre mitversicherten Familienangehörgen durch schriftliche Erklärung gegenüber der BKK Scheufelen jeweils für ein Kalenderjahr einen Teil bestimmter Leistungen der von der BKK Scheufelen zu tragenden Kosten in Höhe von 300,- € übernehmen. Dabei werden nur Kosten bei folgenden Leistungen berücksichtigt: Künstliche Befruchtung nach § 27a SGB V, häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V, Haushaltshilfe nach § 38 SGB V und Satzung der BKK, Heil- und Hilfsmittel nach §§32 ,33 SGB V, Vorsorgekuren nach § 23 Abs. 2 und § 24 SGB V und Satzung der BKK, Mutter-Kind-Kuren nach § 41 SGB V und Fahrkosten nach § 60 Abs. 3 Nr. 1, 2 und 4 SGB V. Unberücksichtigt bleiben alle anderen Leistungen. Für die Wahl dieses Tarifes erhält der Versicherte einen Teil der gezahlten Beiträge als Prämie zurück erstattet. Die jährliche Prämie beträgt 150,- € und wird im Mai für das abgelaufene Kaldenderjahr gezahlt. Soweit der Wahltarif während eines laufenden Kalenderjahres beginnt oder endet, werden Selbstbehalt bzw. Prämie anteilig berechnet. Das Gleiche gilt entsprechend, soweit nach der Wahl der Prämienzahlung die Beiträge für das Mitglied vollständig von Dritten getragen werden. Die Prämienzahlung ruht für die Monate, in denen die Beiträge nach der Wahl der Prämienzahlung vollständig von Dritten getragen werden. Bindefrist: Die Mitgliedschaft kann abweichend nach § 175 Abs. 4 SGB V frühestens zum Ablauf der dreijährigen Mindestbindungsfrist gekündigt werden. Beendigung der Teilnahme: Die Wahl des Tarifes gilt für unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für drei Jahre. Der Wahltarif kann jeweils zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens jedoch nach Ablauf der dreijährigen Mindestbindungsfrist, durch schriftliche Erklärung gegenüber der BKK Scheufelen gekündigt werden. Die Mindestbindungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem das Mitglied der BKK Scheufelen seine Teilnahme an dem Wahltarif angezeigt hat, frühestens jedoch mit Beginn der Mitgliedschaft bei der BKK Scheufelen. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn nach der Wahl der Prämienzahlung die Beiträge für das Mitglied vollständig von Dritten getragen werden und in besonderen Härtefällen. Zu besonderen Härtefällen zählt insbesondere der Eintritt von Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II bzw. SGB XII. Darüber hinaus besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich die Tarifbedingungen des Wahltarifes ändern. Bei Tragung der Beiträge durch Dritte und in besonderen Härtefällen kann im Rahmen des Sonderkündigungsrechts der Wahltarif innerhalb eines Monats nach Eintritt der Voraussetzungen gekündigt werden. Die Kündigung wird zum Ablauf des auf den Eingang der Kündigung folgenden Kalendermonats wirksam. Ändern sich die Tarifbedingungen des Wahltarifes, kann das Mitglied sein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats, nach In-Kraft-Treten der neuen Tarifbedingungen, ausüben. |
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BKK Scheufelen Schöllkopfstr. 120 73230 Kirchheim / Teck | 24h-Hotline: 0800 2552965 (kostenfrei) |