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Tarifbedingungen Kostenerstattung Homöopathie

Ablauf: Der Versicherte unterschreibt die Teilnahmeerklärung (Beginn ist frühestens der Erste des folgenden Kalendermonats). Die homöopathische Behandlung des Versicherten ist nur erstattungsfähig, wenn es sich bei dem Arzt um einen Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ handelt. Der Arzt stellt seinem Patienten eine Privatrechnung aus. Diese wird anschließend vom Versicherten bei der BKK Scheufelen eingereicht und es erfolgt eine teilweise Erstattung der Privatrechnung. Er erklärt sich bereit, eine monatliche Prämie für diese Leistung an die BKK Scheufelen zu zahlen.

Teilnahme: Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder und die familienversicherten Angehörigen. Zur Erklärung der Teilnahme unterschreiben Sie den Teilnahmecoupon. Die Teilnahme beginnt mit dem oben genannten Datum.


Was zahlt der Versicherte für diesen Tarif? Für Versicherte vor Vollendung des 14. Lebensjahres beträgt die monatliche Prämie 4,00 Euro und für Versicherte ab dem vollendeten 14. Lebensjahres 7,- Euro je Kalendermonat. Die Prämie wird monatlich, jeweils zur Fälligkeit des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig. Kosten, die für die Erhebung der Prämie
von Dritten evtl. in Rechnung gestellt werden (z.B. durch Nichteinlösung einer Lastschrift), trägt das Mitglied. Ebenfalls trägt der Versicherte die Kosten für Mahngebühren bei verspäteter Zahlung und Verzugszinsen in Höhe des jeweiligen Interbanken-Tagesgeldzinssatzes auf die rückständige Prämie. Unter bestimmten Vorraussetzungen darf die BKK Scheufelen fällige Prämien nach Maßgabe des § 76 Abs. 2 SGB IV stunden, niederschlagen oder erlassen.


Wie viel wird von der BKK Scheufelen erstattet? Die BKK Scheufelen erstattet Ihren Versicherten für die Inanspruchnahme der homöopathischen Erstanamnese ab dem vollendeten 14. Lebensjahr pro Behandlungsfall 80,- Euro und bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres pro Behandlungsfall 32,- Euro. Dauert eine Erhebung bei einem Kind bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres mehr als eine Stunde, erfolgt eine Erstattung in Höhe von 80,- Euro. Die Folgeanamnesen werden mit einem Betrag von 31,- Euro pro Behandlungsfall und Quartal erstattet. Eine Erstattung der Erstanamnese ist einmal im Kalenderjahr möglich. Für Quartale, in denen eine Erstattung der Erstanamnese erfolgt ist, sind Folgeanamnesen nicht erstattungsfähig. Der
Versicherte reicht für die Erstattung die jeweiligen Quittungen bei uns ein. Die §§ 61 und 62 SGB V bleiben unberührt.


Bindefrist: Die Mitgliedschaft kann abweichend nach § 175 Abs. 4 SGB V frühestens zum Ablauf der einjährigen Mindestbindungsfrist gekündigt werden.

Beendigung der Teilnahme: Die Wahl des Tarifes gilt für unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für ein Jahr. Der Tarif muss schriftlich gekündigt werden. Die Frist beträgt dabei drei Monate zum Jahresende, frühestens aber zum Ende der Bindungsfrist. Maßgebend ist der Eingang der Kündigung bei der BKK Scheufelen. Kündigt der Versicherte die Mitgliedschaft nach Ablauf der Bindungsfrist, so endet der Wahltarif mit dem Ausscheiden aus der Mitgliedschaft bei der BKK Scheufelen. Ändern sich die Tarifbedingungen des Wahltarifes, kann das Mitglied sein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats, nach In-Kraft-Treten der neuen Tarifbedingungen, ausüben. Die Kündigung des Wahltarifs wird wirksam mit der Geltung der neuen Tarifbedingungen. Es besteht des Weiteren ein Sonderkündigungsrecht, wenn für das Mitglied die Fortführung des Tarifs eine unverhältnismäßige Härte darstellen würde, insbesondere bei Anmeldung von Privatinsolvenz oder bei Eintritt von Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II bzw. SGB XII. Die schriftliche Kündigung wird in diesen Fällen mit Ablauf des auf den Eingang der Kündigung folgenden Kalendermonats, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Ereignisses, wirksam. Mit entsprechender Frist kann eine Kündigung ebenfalls bei wesentlichen inhaltlichen Veränderungen der Tarifbedingungen oder bei einer Prämienerhöhung um mehr als 10 %, bezogen jeweils auf ein Jahr der Tarifbindung, erfolgen.

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