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Tarifbedingungen Kostenerstattung Arzneimittel

Ablauf: Der Versicherte unterschreibt die Teilnahmeerklärung (Beginn ist frühestens der Erste des folgenden Kalendermonats). Er wünscht bei diesem Tarif nicht die sogenannten „Generika“, sondern möchte weiterhin seine gewohnten Medikamente einnehmen. Der Arzt verordnet ihm ein Privatrezept für sein gewünschtes Medikament. Dieses wird dann für eine teilweise Erstattung bei der BKK Scheufelen eingereicht.

Teilnahme: Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der BKK Scheufelen und ihre familienversicherten Angehörigen. Zur Erklärung der Teilnahme unterschreiben Sie den Teilnahmecoupon. Die Teilnahme beginnt mit dem oben genannten Datum.

Wie erhalten Sie die anteilige Erstattung Ihres Privatrezeptes? Mitglieder und ihre familienversicherten Angehörigen erhalten eine anteilige Erstattung ihres Privatrezeptes, wenn sie die Teilnahme an dem Tarif Arzneimittel-Kostenerstattung gegenüber der BKK Scheufelen erklärt haben. Die Erstattung der im Kalenderjahr bezogenen Arzneimittel ist schriftlich unter Beifügung der jeweiligen Quittungen zu beantragen. Die §§ 61 und 62 SGB V bleiben unberührt. Zur Verordnung erstattungsfähiger Arzneimittel sind nur Vertragsärzte berechtigt. Die BKK
Scheufelen erstattet den Versicherten für die auf Privatrezept verordneten verschreibungspflichtigen und verschreibungsfähigen Arzneimittel die Kosten, welche der Kasse bei einer Verordnung auf Kassenrezept entstanden wären, abzüglich 35 %.

Bindefrist: Die Mitgliedschaft kann abweichend nach § 175 Abs. 4 SGB V frühestens zum Ablauf der einjährigen Mindestbindungsfrist gekündigt werden.

Beendigung der Teilnahme: Die Wahl des Tarifes gilt für unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für ein Jahr. Der Wahltarif kann jeweils zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens jedoch nach Ablauf der einjährigen Mindestbindungsfrist gekündigt werden. Dies muss durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von mindestens drei Monaten gegenüber der BKK
Scheufelen geschehen. Maßgebend ist der Eingang bei der BKK Scheufelen. Kündigt das Mitglied nach Ablauf der Mindestbindungsfrist seine Mitgliedschaft bei der BKK Scheufelen, endet der Wahltarif mit dem Ausscheiden aus der Mitgliedschaft. Ändern sich die Tarifbedingungen des Wahltarifes, kann das Mitglied sein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats, nach In-Kraft-Treten der neuen Tarifbedingungen, ausüben. Die Kündigung des Wahltarifs wird wirksam mit der Geltung der neuen Tarifbedingungen. Es besteht des Weiteren ein Sonderkündigungsrecht, wenn für das Mitglied die Fortführung des Tarifs eine unverhältnismäßige Härte darstellen würde, insbesondere bei Anmeldung von Privatinsolvenz oder bei Eintritt von Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II bzw. SGB XII. Die schriftliche Kündigung wird in diesen Fällen mit Ablauf des auf den Eingang der Kündigung folgenden Kalendermonats,
frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Ereignisses, wirksam. Mit entsprechender Frist kann eine Kündigung ebenfalls bei wesentlichen inhaltlichen Veränderungen der Tarifbedingungen oder bei einer Prämienerhöhung um mehr als 10 %, bezogen jeweils auf ein Jahr der Tarifbindung, erfolgen.

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