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Sie sind hier: Top-Leistungen » Sie sind hier: Wahltarife » Sie sind hier: Leistungs-Wahltarife » Kostenerstattung Arzneimittel Tarifbedingungen Kostenerstattung ArzneimittelAblauf: Der Versicherte unterschreibt die Teilnahmeerklärung (Beginn ist frühestens der Erste des folgenden Kalendermonats). Er wünscht bei diesem Tarif nicht die sogenannten „Generika“, sondern möchte weiterhin seine gewohnten Medikamente einnehmen. Der Arzt verordnet ihm ein Privatrezept für sein gewünschtes Medikament. Dieses wird dann für eine teilweise Erstattung bei der BKK Scheufelen eingereicht. Teilnahme: Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der BKK Scheufelen und ihre familienversicherten Angehörigen. Zur Erklärung der Teilnahme unterschreiben Sie den Teilnahmecoupon. Die Teilnahme beginnt mit dem oben genannten Datum. Wie erhalten Sie die anteilige Erstattung Ihres Privatrezeptes? Mitglieder und ihre familienversicherten Angehörigen erhalten eine anteilige Erstattung ihres Privatrezeptes, wenn sie die Teilnahme an dem Tarif Arzneimittel-Kostenerstattung gegenüber der BKK Scheufelen erklärt haben. Die Erstattung der im Kalenderjahr bezogenen Arzneimittel ist schriftlich unter Beifügung der jeweiligen Quittungen zu beantragen. Die §§ 61 und 62 SGB V bleiben unberührt. Zur Verordnung erstattungsfähiger Arzneimittel sind nur Vertragsärzte berechtigt. Die BKK Bindefrist: Die Mitgliedschaft kann abweichend nach § 175 Abs. 4 SGB V frühestens zum Ablauf der einjährigen Mindestbindungsfrist gekündigt werden. Beendigung der Teilnahme: Die Wahl des Tarifes gilt für unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für ein Jahr. Der Wahltarif kann jeweils zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens jedoch nach Ablauf der einjährigen Mindestbindungsfrist gekündigt werden. Dies muss durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von mindestens drei Monaten gegenüber der BKK |
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BKK Scheufelen Schöllkopfstr. 120 73230 Kirchheim / Teck | 24h-Hotline: 0800 2552965 (kostenfrei) |