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Sie sind hier: Top-Leistungen » Sie sind hier: Wahltarife » Sie sind hier: Prämien-Wahltarife » Krankengeld für Selbstständige Krankengeld für SelbstständigeDas Wichtigste im Überblick: Was kostet der Krankengeld-Wahltarif? Die Höhe der zu zahlenden Prämie beträgt 0,6% von Ihrem Arbeitseinkommen, aus dem Ihre Beiträge berechnet werden. Wie wird das Krankengeld berechnet? Die Höhe und Zahlung des Krankengeldes richtet sich, wie in der Vergangenheit auch, nach den Bestimmungen des SGB V. Wie lange wird das Krankengeld gewährt? Auch hier sind die Regelungen nach dem SGB V maßgebend. Demnach beträgt die Höchstanspruchsdauer 78 Wochen. Wann beginnen die Krankengeldzahlungen? Künstler und Publizisten haben nach gesetzlichen Regelungen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Wird der Krankengeld-Wahltarif gewählt, entsteht der Anspruch bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Für Selbstständige beginnt der Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Beide Personenkreise müssen jedoch eine Wartezeit einhalten. Wie lange dauert die Wartezeit? Die Wartezeit beträgt 6 Monate ab Beginn des Krankengeld-Wahltarifs. Beispiel: Der Krankengeld-Wahltarif beginnt am 01.02.2009. Beginn des Anspruchs auf Krankengeld: 01.08.2009 Wie lange läuft der Krankengeld-Wahltarif? Die Mindestbindungsfrist beträgt 3 Jahre. Der Tarif endet mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Was muss ich tun, wenn ich den Krankengeld-Wahltarif kündigen möchte? Die Kündigung muss schriftlich mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende der Bindungsfrist erfolgen. Beispiel: Ende der Bindungsfrist: 31.07.2012 Eingang der Kündigung bei der BKK Scheufelen spätestens am : 30.04.2012 |
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BKK Scheufelen Schöllkopfstr. 120 73230 Kirchheim / Teck | 24h-Hotline: 0800 2552965 (kostenfrei) |