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Arzneimittel ohne Zuzahlung

Seit Juli 2006 können preisgünstige Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen von der Zuzahlung freigestellt werden. Die Versicherten brauchen in diesen Fällen also nichts zuzahlen. Die Regelung gilt für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen.

Wann ist ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit?
Von der Zuzahlung freigestellt werden können nur verordnungspflichtige Arzneimittel mit sog. festbetragsgeregelten Wirkstoffen. Ausserdem müssen trotz der Befreiungen insgesamt Einsparungen für die gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten sein. Prüfen Sie ob das Ihnen verordnete Arzneimittel von der Zuzahlung befreit ist.

Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel (Stand: 1. Februar 2012)

Alphabetisch nach Handelsnamen sortierte Fertigarzneimittelübersicht mit den Angaben Pharmazentralnummer (PZN), Hersteller, Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße, Darreichungsform und Apothekenverkaufspreis

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