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Sie sind hier: Praktische Helfer » Arzneimittel ohne Zuzahlung Arzneimittel ohne ZuzahlungSeit Juli 2006 können preisgünstige Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen von der Zuzahlung freigestellt werden. Die Versicherten brauchen in diesen Fällen also nichts zuzahlen. Die Regelung gilt für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen. Wann ist ein Arzneimittel von der Zuzahlung befreit? Alphabetisch nach Handelsnamen sortierte Fertigarzneimittelübersicht mit den Angaben Pharmazentralnummer (PZN), Hersteller, Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße, Darreichungsform und Apothekenverkaufspreis |
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