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 BKK Scheufelen Private Krankenversicherung (PKV)
Beitragsbemessung, - höhe
Die Beitragshöhe richtet sich bei der BKK Scheufelen nicht nach vorhandenen Krankheiten, sondern nach dem Einkommen. Selbst bei längerer Krankheit oder sehr kostenaufwendigen Operationen erfolgen keinerlei Anpassung der Beiträge. Bei der PKV richten sich die Prämien im wesentlichen nach dem individuellen Gesundheitszustand, ggf. bestehenden Vorerkrankungen, sowie dem Eintrittsalter und dem Geschlecht der zu versichernden Person. 
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen
unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung im
Gesundheitswesen einem Anpassungsrisiko. Beitragserhöhungen
unterliegen der Prüfung und Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden. 
Die Prämien für die PKV hingegen orientieren sich am persönlichen
Versicherungsrisiko (an Ihrem individuellen Gesundheitszustand). Die Beiträge
können bis zur Unbezahlbarkeit steigen. Es sind Fälle bekannt, in denen die Beiträge
für Ehepaare in 45 Versicherungsjahren bis um das 60fach gestiegen sind.
Bei der BKK Scheufelen gibt es keinen geschlechterbezogenen Beitragsunterschied. Ob männlich oder weiblich, jeder zahlt - gemessen an seinem Einkommen - den gleichen Beitrag.   Bei der PKV gibt es in aller Regel Tarifunterschiede zwischen den Geschlechtern. Das Einkommen spielt hierbei keine Rolle.
Kostenfreie Familienversicherung
Bei der BKK Scheufelen genießen Ehegatten sowie deren Kinder grundsätzlich den Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung. Bei der PKV muss der Versicherte für jedes Familienmitglied eine extra Versicherungsprämie bezahlen. Dies kann ein sehr teures unterfangen werden.
freie Kassenwahl ohne Nachteile
Die gesetzlich Versicherten können ihre Kasse frei wählen und sind nicht mit der einmal getroffenen Entscheidung bis ans Lebensende gebunden. Beim Wechsel innerhalb der PKV verliert der Versicherte die bereits gebildeten Altersrückstellungen. Aufgrund des immer höher werdenen Eintrittsalters steigt die Prämie automatisch immer weiter an, so dass ab einem bestimmten Alter (Prämienhöhe) ein Wechsel in ein anderes Versicherungsunternehmen faktisch nicht mehr erfolgen kann. 
Sowohl die Krankenkassenleistungen wie auch die Zuzahlungen sind per Gesetz geregelt und bei der BKK Scheufelen für alle Mitglieder gleich. Unter bestimmten Voraussetungen können die Versicherten von den gesetzlichen Zuzahlungen sogar ganz oder teilweise befreit werden.  Der Leistungsumfang der PKV hängt von dem individuell vereinbarten Vertragsinhalt ab. Auch in der PKV sind Selbstbehalte (Eigenanteile) in der Regel vorgesehen. Entgegen den Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Höhe des Einkommens keinen Einfluss auf die Höhe des Selbstbehaltes. 
Kostenauslage
Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit der BKK Scheufelen ab. Die Versicherten müssen nicht erst das Geld vorstrecken und warten bis die Versicherung die Zahlung leistet. Ein aufwendiges Sammeln und hin und her schicken der Einzelrechnungen findet nicht statt.  Bei der PKV muss der Versicherte erst finanziell in Vorleistung gehen und die Rechnungen dann zur Zahlung bei der Versicherung einreichen. Wenn die erbrachten Leistungen nicht mit dem Tarif übereinstimmen, trägt der Versicherte das Risiko, eventuell auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Der Privatversicherte sammelt grundsätzlich unterjährig alle Leistungsabrechnungen und muss diese zur Rückerstattung einzeln bei seiner privaten Versicherung einreichen.  
Leistungen bei Mutterschaft
Die BKK Scheufelen zahlt Mutterschaftsgeld. Die PKV zahlt kein Mutterschaftsgeld. 
Rentenzeiten
Es werden Arbeitsunfähigkeitszeiten bei einer späteren Rentenleistung berücksichtigt. Arbeitsunfähigkeitszeiten finden bei einer späteren Rentenleistung keine Berücksichtigung. 
Leistung - Haushaltshilfe
Die BKK Scheufelen sieht eine Kostenbeteilung für eine Haushaltshilfe vor.  Eine solche Leistung wird durch die PKV nicht abgedeckt. 
Leistung - häusliche Krankenpflege
Es besteht Anspruch auf häusliche Krankenpflege Es gibt keinen Anspruch auf häusliche  Krankenpflege
Leistungsbezug und Beitragsfreiheit
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit (über 6 Wochen) oder  Krankenhausaufenthalten mit Krankengeldbezug besteht Beitragsfreiheit. Die Versicherungsprämie ist immer zu zahlen, auch bei lägerer Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen oder im Krankentagegeldbezug. 
Während der Mutterschaft und der Elternzeit genießt der Versicherte bei der BKK Scheufelen den vollen Leistungsumfang, ohne während dieser Zeit Beiträge zahlen zu müssen. Außerdem ist das Kind nach der Geburt in der Regel automatisch kostenfrei mitversichert. PKV-Versicherte erhalten während der Mutterschaft oder Elternzeit keine Beitragsbefreiung. Für das Kind müssen bei der PKV  extra Versicherungsverträge abgeschlossen und zusätzliche Versicherungsbeiträge bezahlt werden. 
Angaben über Vorerkrankungen
Bei der BKK Scheufelen müssen keinerlei Angaben über den Gesundheitszustand oder anstehende OP gemacht werden. Anstehende OP, Rehas oder weiterführende Behandlungen sind anzeigepflichtig und beeinflussen maßgeblich die Beitragshöhe bei der PKV, Risikozuschläge oder gar Leistungsausschlüsse müssen einkalkuliert werden. 
Die Kasse für ein ganzes Leben
Aufgrund des Solidaritätsprinzips können Sie bis ans Lebensende bei der BKK Scheufelen zu einem bezahlbaren Beitrag versichert bleiben, egal wie viel sie verdienen. Eine Rückkehr aus der PKV in eine gesetzliche Krankenkasse ist in vielen Fällen ausgeschlossen. Somit kann die Entscheidung für eine PKV von ungeahnter Tragweite sein. 
Sprechen Sie deshalb unbedingt vorher mit uns
(Servicehotline 07021 / 892701).
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