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Mit dem Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) wird die Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung zum 01.01.2006 geändert. Meldungen zur Sozialversicherung und Beitragsnachweise sind von diesem Zeitpunkt an nur noch maschinell an die Krankenasse zu übermitteln.

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