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Ausgleichsverfahren für Lohnfortzahlung und Mutterschutz

Bei den Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und für den Mutterschutz (U2) traten zum 01.01.2006 folgende gesetzliche Änderungen ein.

Bei der Lohnfortzahlungsversicherung (U1):

  • Die Beschäftigtenhöchstzahl für die Teilnahme eines Betriebes am Umlageverfahren wurde einheitlich auf 30 Mitarbeiter festgelegt.
  • In das Erstattungsverfahren sind jetzt auch Angestellte einbezogen (bisher nur Arbeiter und Auszubildende)
  • Für Einmalzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) sowie Arbeitsentgelte von Arbeitnehmern, die nicht länger als vier Wochen am Stück beschäftigt sind, werden keine Umlagebeiträge mehr erhoben.

Beim Ausgleichsverfahren für den Mutterschutz (U2):

  • Hier nehmen jetzt alle Betriebe teil. Die Beschäftigtenzahl spielt keine Rolle mehr.
  • Für Einmalzahlungen fallen keine Umlagebeiträge mehr an.

Formulare und Mehr

finden Sie im Bereich Formulare direkt unter www.bkk-aag.de


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